AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen EIMSBIKE
- Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Nebenabsprachen bezüglich der Kaufverträge zwischen den Parteien geltend vereinbart worden.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen, Kaufvertragsabschluss
2.1. Sollte schriftlich nichts anderes vereinbart sein, so sind unsere Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der vereinbarten Preise sofort in bar nach Erhalt der Rechung und nach Herausgabe der Ware bzw. nach Erfüllung der Leistung in bar zu vergüten.
2.2. Ist Überweisung als Zahlungsart vereinbart worden, so muss der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen auf dem Konto von Eimsbike eingehen. Sollte dieses nicht der Fall sein, so hat Eimsbike ohne Nachweis von eigenem Schaden oder Kosten das Recht eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10.- € zu erheben. Weitere Mahnkosten wie bspw. Anwalts- oder Gerichtskosten dürfen dem Kunden auf Nachweis zu Lasten gelegt werden.
- Eigentumsvorbehalt / Rückgabe / Bearbeitungsgebühr
Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum des Verkäufers und darf nicht benutzt werden, auch wenn dieser ausgeliefert wurde. Sollte es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bspw. durch Nichtbezahlung oder Rückgabe der Ware kommen, so hat der Käufer etwaige Beschädigungen oder Abnutzungen in vollem Umfang zu ersetzen. Sofern der Kaufgegenstand frei von Schäden ist, wird dem Kunden ein 7-tägiges Rückgaberecht, welches gemäß BGB 434 & 435 grundsätzlich nicht besteht, eingeräumt. Vom Kunden ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr i. H. v. 20.- €, bei speziell nach Wunsch des Kunden angefertigte custom-made Fahrrädern, 65.-€, zu zahlen.
- Gewährleistung
4.1. Der Gewährleistungszeitraum des Verkäufers beträgt ab Übergabe für Neuware 24 Monate und für Gebrauchtware, Reparaturen, im Rahmen von Nachbesserungen ausgetauschte Teile 12 Monate.
4.2. Alle gewährleistungspflichtigen Fehler werden ausschließlich von Eimsbike repariert. Eimsbike hat das dreimalige Recht auf Nachbesserung, bevor der Käufer den Kaufvertrag wandeln und die Ware zurückgeben darf. Etwaige Kosten durch Fremdreparatur werden nicht von Eimsbike übernommen. Weiterhin erlischt der Gewährleistungsanspruch bei Eigenreparatur.
4.3 Die Gewährleistung kann entfallen, sofern der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat und hierdurch eine Schadensvergrößerung eingetreten ist, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, nicht sachgerecht gepflegt und gewartet oder dieser verändert wurde oder wenn er den ersten obligatorischen Durchsichten zum Stückpreis von 10.- € nach 2 und 12 Monaten bei Neuware und 4 Monaten bei Gebrauchtware nicht nachgekommen ist. Natürlicher Verschleiß und die Folgen desselben sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Behebung von natürlichem Verschleiß ist kostenpflichtig und nicht in der Durchsichtpauschale enthalten.
- Reparatur:
5.1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
5.2. Stellt sich bei der Behebung des Schadens heraus, dass weitere Reparaturen notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 10% des geschätzten Nettoauftrages nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.
5.3. Überschreitet der Käufer im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes um mehr als 5 Tage, so wird ab dem sechsten Tag nach dem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 2,50 € pro Tag erhoben. Ab dem 90. Tag der Terminüberschreitung zur Abholung des im Serviceauftrag vereinbarten Gegenstandes, geht der Gegenstand automatisch in das Eigentum der Firma Eimsbike über. Sonderabsprachen zu dieser Klausel bedürfen der Schriftform auf dem Serviceauftrag.
- Probefahrt:
Der Kunde bestätigt mit der Abnahme der Ware, dass er sich durch eine Probefahrt von der ordnungsgemäßen Funktion des Kaufgegenstandes, insbesondere der Bremsen, der Schaltung, der Lenkung und der Beleuchtung überzeugt hat.
- Haftung:
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Servicearbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
- Erfüllungsort und Sitz, Gerichtsstand, Rechtswahl, Erhaltungsklausel:
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers ist die freie und Hansestadt Hamburg. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz (bzw. Geschäftssitz) des Verkäufers als vereinbart. Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht, einschließlich der Gerichtsstandsklausel und der Formerfordernisse, deutsches Recht als vereinbart. Die vollständige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der AGB`s lässt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.